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Author: Dieter Treis

Sarmersbacher Fest 12.09.2021

20.07.2021

Liebe Sarmersbacher,

hiermit möchten wir, die Ortgemeinde Sarmersbach, euch herzlich zu einem „Sarmersbacher Fest“ einladen. Durch die Corona Pandemie konnten einige Feste und Feiern nicht wie geplant stattfinden und das soziale Miteinander war stark beeinträchtigt. Um trotzdem noch einmal mit dem ganzen Dorf zusammen zu kommen, möchten wir gerne am 12.09.2021 ab 10.00 Uhr ein
Fest für alle Sarmersbacher am Gemeindehaus und Dorfplatz veranstalten.

Mittags und abends wird es daher Gegrilltes geben, am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen. Dazu sind alle Sarmersbacher von der Ortsgemeinde eingeladen und das Essen,sowie Kaffee und Kuchen sind somit kostenfrei. Antialkoholische Getränke werden für 0,50 € und alkoholische Getränke für 1,00 € verkauft. Das davon gesammelte Geld wird gespendet.

Das Fest ist nur für Sarmersbacher gedacht. Selbstverständlich können Sarmersbacher Bürger aber auch ihre Partner mitbringen, wenn diese woanders leben.
Es ist keine Anmeldung erforderlich. An diesem Tag werden die Coronaregeln, die dann gelten und die für uns an diesem Fest gelten ausgehangen, sodass sich jeder an diesen Regeln orientieren kann. Wichtig ist, dass genesene oder geimpfte Personen einen Nachweis mitbringen.

Wir freuen uns sehr auf euer Kommen.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sarmersbach

15.07.2021 – Sitzung des Ortsgemeinderates

Am Donnerstag, dem 15.07.2021 findet um 18.00 Uhr im großen Saal des Gemeindehauses in Sarmersbach eine nichtöffentliche/ öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt, zu der Sie hiermit herzlich eingeladen werden.

Tagesordnung:

Nichtöffentliche Sitzung
TOP 1 Personalangelegenheiten

Öffentliche Sitzung
TOP 1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2021
TOP 2 Bildung eines Wahlvorstands für die Bundestagswahl am 26.09.2021
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Planung und Durchführung eines Bürgertages
TOP 4 Allgemeines, Informationen
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Neue Bank/Tisch Kombination

Und noch eine Bank an den Windrädern. Unser Gemeinderatsmitglied Joachim Bons hat in wochenlanger Kleinarbeit eine Bank/Tisch Kombination hergestellt, die seinesgleichen sucht. Es wurde ausschließlich Eiche und Douglasie aus dem heimischen Wald benutzt. Anschließend wurde das Material in der Holztrocknungsanlage der Familie Pauly getrocknet. Andreas Pauly sorgte mittels Teleskoplader für den Transport. Herzlichen Dank an alle Beteiligten.
Nach Frankfurt am Main verfügt Sarmersbach nun mit einer normalen Bank, einem Waldsofa, einer XXL PanoramaBank und einer Bank/ Tisch Kombination über die zweitgrößte Bankenmetropole Deutschlands.

Bekanntmachung Haushaltssatzung

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sarmersbach für das Haushaltsjahr 2021 vom 23.04.2021
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 346.905 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 401.235 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf -54.330 EUR

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -12.465 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 227.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -226.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (1) auf 238.965 EUR

(1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 0 EUR
zusammen auf 0 EUR

§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 317 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag 352 v. H.

3. Hundesteuer
a) für den ersten Hund 36,00 EUR
b) für den zweiten Hund 48,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
d) für den ersten gefährlichen Hund 240,00 EUR
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480,00 EUR
f ) für jeden weiteren gefährlichen Hund 780,00 EUR

§ 6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2021 lt. Satzung festgesetzt.

§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2019) betrug 2.719.380,72 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2020) beträgt 2.649.220,72 € und zum 31.12.2021 = 2.594.890,72 €.

Sarmersbach, den 23.04.2021
gez. Treis
Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde
Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung – in Verbindung mit Schreiben vom 20.04.2021.

54550 Daun, den 20.04.2021
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 03.05.2021 bis 14.05.2021 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir für eine mögliche Einsichtnahme um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06592 939122 oder 939121.

Sarmersbach, den 23.04.2021
gez. Treis
Ortsbürgermeister

Veröffentlichung Pflichten Hundehalter

Hinweis zur Anleinpflicht für Hunde sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen

In letzter Zeit werden zunehmend Beschwerden über frei umherlaufende Hunde sowie über Verunreinigungen durch Hundekot vorgetragen.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwV) der Verbandsgemeinde Daun vom 20.12.2018 ist es verboten, Hunde innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) sowie in öffentlichen Anlagen (öffentlich zugänglichen Grün-, Erholungs- und Sportanlagen, Kinderspielplätze, Busbahnhöfe, Buswartehallen, Grillplätze) unangeleint zu führen oder frei umherlaufen zu lassen. Außerhalb bebauter Ortslagen gilt dies nicht grundsätzlich, hier müssen Hunde gemäß § 2 Abs. 3 jedoch umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Grundsätzlich sind Hunde in sicherem Gewahrsam zu halten, d.h. so, dass sie nicht ohne menschliches Zutun das Grundstück verlassen können.

Bei Beachtung dieser Pflichten lassen sich Haftungsansprüche, eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen den Hundehalter oder gar die Einstufung des Hundes als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes Rheinland-Pfalz mit den daraus resultierenden Konsequenzen vermeiden.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Halter und Führer von Hunden gemäß § 2 Abs. 4 der GefAbwV dafür sorgen müssen, dass Straßen, öffentliche Anlagen und Gehflächen nicht verunreinigt werden. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer von Hunden verpflichtet. Es sollte jedoch ebenso dafür gesorgt werden, dass „das Geschäft“ nicht auf Privatflächen verrichtet wird und auch dort der Kot unverzüglich aufgenommen und entsorgt werden.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung können gem. § 5 GefAbwV mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Gefahrenabwehrverordnung finden Sie unter www.vgv-daun.de/Politik/Satzungen der Verbandsgemeinde Daun.

Um Beachtung dieses Hinweises wird gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun
– als örtliche Ordnungsbehörde –

ABSAGUNG Öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Die kommende Sitzung wird wegen dem Lockdown, der am Mittwoch 16.12.2020 in Kraft tritt, abgesagt.

Am Donnerstag 17.12.2020 findet um 17.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang im Bekanntmachungskasten.

Kein Sankt Martin Umzug in diesem Jahr

Auf Grund der Corona–Auflagen und der zzt. stark steigenden Infektionsrate findet in diesem Jahr leider kein öffentlicher Martinsumzug mit anschließendem Martins-Feuer statt. Auch die schon zur Tradition gewordene Tombola der Freiwilligen Feuerwehr Nerdlen kann deshalb nicht stattfinden. Stattdessen wäre es schön, wenn am Sankt–Martins–Tag, 11.11.2020, ab 18.00 Uhr die Kinder und auch die Erwachsenen als ein Zeichen die Laternen, Fackeln oder Kerzen auf den Balkon, im Fenster, oder vor dem Haus platzieren würden. Es wäre tol,l wenn möglichst viele mitmachen. Der ein oder andere hat bestimmt auch noch irgendwo Laternen von früher. Auf die Weckmänner müssen die Kinder bis 15 Jahre trotzdem nicht verzichten. Diese werden an dem Abend zu den Kindern nach Hause gebracht.

Vom Fitness Stüffje zum Dorfgarten

Der Verbindungsweg vom Fitness Stüffje zum Dorfgarten wurde nun fertig gestellt.Ab sofort kann man trockenen und sauberen Fußes zum Dorfgarten gehen. Ein Geländer sowie die Geländeanpassung mit Mutterboden erfolgt im Frühjahr. Ebenso wird der Dorfgarten Ab Ende Oktober mit freiem WLAN ausgestattet. Ein separater Bericht folgt.

Sperrung eines Wirtschaftsweges

Für die Baumaßnahme „Fußweg Fitnessstüffje – Dorfgarten“ konnte kurzfristig mit der bauausführenden Firma ein Baubeginn vereinbart werden. Wegen der Erreichbarkeit der Baustelle muss der Wirtschaftsweg unterhalb der Anwesen Gottfried Lenarz und Dominik Schmucki für die Zeit der Bauarbeiten, voraussichtlich bis Ende September 2020, für den Verkehr gesperrt werden.