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Author: Dieter Treis

St. Martinszug Sarmersbach/ Nerdlen 13.11.2021

Der diesjährige Martinszug findet am Samstag, dem 13. November statt. Start ist um 18.00 Uhr am Dorfmittelpunkt in Nerdlen. Die musikalische Begleitung erfolgt durch den Musikverein Boxberg, die Absicherung des Martinszuges übernimmt die Feuerwehr Nerdlen. Die Überwachung des Martinsfeuers am Sportplatz in Sarmersbach wird durch die Feuerwehr Sarmersbach sichergestellt. Im Anschluss werden im Gemeindehaus in Sarmersbach die Martinswecken verteilt.

Aufbau des Martinsfeuers

Der Aufbau des Martinsfeuers erfolgt in diesem Jahr am Samstag, dem 06.11. Wir treffen uns um 9.00 Uhr am Gemeindehaus. Es wäre schön, wenn sich viele freiwillige Helfer beteiligen würden. Im Voraus vielen Dank.

Jagdgenossenschaftsversammlung 03.11.2021

Am Mittwoch, dem 03.11.2021, 18.00 Uhr, findet im Bürgerhaus in Sarmersbach, Strümpelsweg 1, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Sarmersbach statt. Alle Jagdgenossen (Eigentümer bejagbarer Grundstücksflächen innerhalb der Gemarkung Sarmersbach) werden hiermit zu dieser Genossenschaftsversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Bericht über die aktuelle Nutzung des Jagdbezirks
  2. Bericht über den Ablauf der bisherigen Amtszeit des Jagdvorstands
  3. Entlastung des Jagdvorstands
  4. Neuwahl eines Jagdvorstands
  5. Information über personenbezogenen Datenschutz
  6. Ergänzung der bestehenden Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Sarmersbach über die Übertragung der Verwaltungsgeschäfte
  7. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossen/Jagdgenossinnen die von ihnen eingebrachte Grundfläche zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen haben; ansonsten gilt das von der Jagdgenossenschaft geführte Jagdkataster. Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 29.10.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 217 / 218, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen öffentlich aus. Während dieser Zeit können Einwände erhoben und Berichtigungen vorgenommen werden. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist werden keine Änderungen mehr für die bevorstehende Genossenschaftsversammlung durchgeführt. Die Richtigkeit des Katasters wird damit unterstellt. Aufgrund der Corona-Pandemie und ihren Beschränkungen im Hinblick auf den öffentlichen Publikumsverkehr sollten diesbezügliche Anfragen möglichst telefonisch (06592/939-218) oder per E-Mail (Frank.Schueller@vgv.daun.de) erfolgen. Ein Jagdgenosse ist berechtigt, drei weitere Jagdgenossen durch Nachweis einer schriftlichen Vollmacht (mit Flächenangabe) in der Versammlung zu vertreten.

Auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird hingewiesen.

Sarmersbach, den 05.10.2021

gez.: Dieter Treis
Notjagdvorsteher und Ortsbürgermeister

Sarmersbacher Fest 12.09.2021

20.07.2021

Liebe Sarmersbacher,

hiermit möchten wir, die Ortgemeinde Sarmersbach, euch herzlich zu einem „Sarmersbacher Fest“ einladen. Durch die Corona Pandemie konnten einige Feste und Feiern nicht wie geplant stattfinden und das soziale Miteinander war stark beeinträchtigt. Um trotzdem noch einmal mit dem ganzen Dorf zusammen zu kommen, möchten wir gerne am 12.09.2021 ab 10.00 Uhr ein
Fest für alle Sarmersbacher am Gemeindehaus und Dorfplatz veranstalten.

Mittags und abends wird es daher Gegrilltes geben, am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen. Dazu sind alle Sarmersbacher von der Ortsgemeinde eingeladen und das Essen,sowie Kaffee und Kuchen sind somit kostenfrei. Antialkoholische Getränke werden für 0,50 € und alkoholische Getränke für 1,00 € verkauft. Das davon gesammelte Geld wird gespendet.

Das Fest ist nur für Sarmersbacher gedacht. Selbstverständlich können Sarmersbacher Bürger aber auch ihre Partner mitbringen, wenn diese woanders leben.
Es ist keine Anmeldung erforderlich. An diesem Tag werden die Coronaregeln, die dann gelten und die für uns an diesem Fest gelten ausgehangen, sodass sich jeder an diesen Regeln orientieren kann. Wichtig ist, dass genesene oder geimpfte Personen einen Nachweis mitbringen.

Wir freuen uns sehr auf euer Kommen.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sarmersbach

15.07.2021 – Sitzung des Ortsgemeinderates

Am Donnerstag, dem 15.07.2021 findet um 18.00 Uhr im großen Saal des Gemeindehauses in Sarmersbach eine nichtöffentliche/ öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt, zu der Sie hiermit herzlich eingeladen werden.

Tagesordnung:

Nichtöffentliche Sitzung
TOP 1 Personalangelegenheiten

Öffentliche Sitzung
TOP 1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2021
TOP 2 Bildung eines Wahlvorstands für die Bundestagswahl am 26.09.2021
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Planung und Durchführung eines Bürgertages
TOP 4 Allgemeines, Informationen
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Neue Bank/Tisch Kombination

Und noch eine Bank an den Windrädern. Unser Gemeinderatsmitglied Joachim Bons hat in wochenlanger Kleinarbeit eine Bank/Tisch Kombination hergestellt, die seinesgleichen sucht. Es wurde ausschließlich Eiche und Douglasie aus dem heimischen Wald benutzt. Anschließend wurde das Material in der Holztrocknungsanlage der Familie Pauly getrocknet. Andreas Pauly sorgte mittels Teleskoplader für den Transport. Herzlichen Dank an alle Beteiligten.
Nach Frankfurt am Main verfügt Sarmersbach nun mit einer normalen Bank, einem Waldsofa, einer XXL PanoramaBank und einer Bank/ Tisch Kombination über die zweitgrößte Bankenmetropole Deutschlands.

Bekanntmachung Haushaltssatzung

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sarmersbach für das Haushaltsjahr 2021 vom 23.04.2021
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 346.905 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 401.235 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf -54.330 EUR

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -12.465 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 227.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -226.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (1) auf 238.965 EUR

(1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 0 EUR
zusammen auf 0 EUR

§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 317 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag 352 v. H.

3. Hundesteuer
a) für den ersten Hund 36,00 EUR
b) für den zweiten Hund 48,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
d) für den ersten gefährlichen Hund 240,00 EUR
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480,00 EUR
f ) für jeden weiteren gefährlichen Hund 780,00 EUR

§ 6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2021 lt. Satzung festgesetzt.

§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2019) betrug 2.719.380,72 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2020) beträgt 2.649.220,72 € und zum 31.12.2021 = 2.594.890,72 €.

Sarmersbach, den 23.04.2021
gez. Treis
Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde
Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung – in Verbindung mit Schreiben vom 20.04.2021.

54550 Daun, den 20.04.2021
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 03.05.2021 bis 14.05.2021 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir für eine mögliche Einsichtnahme um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06592 939122 oder 939121.

Sarmersbach, den 23.04.2021
gez. Treis
Ortsbürgermeister

Veröffentlichung Pflichten Hundehalter

Hinweis zur Anleinpflicht für Hunde sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen

In letzter Zeit werden zunehmend Beschwerden über frei umherlaufende Hunde sowie über Verunreinigungen durch Hundekot vorgetragen.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwV) der Verbandsgemeinde Daun vom 20.12.2018 ist es verboten, Hunde innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) sowie in öffentlichen Anlagen (öffentlich zugänglichen Grün-, Erholungs- und Sportanlagen, Kinderspielplätze, Busbahnhöfe, Buswartehallen, Grillplätze) unangeleint zu führen oder frei umherlaufen zu lassen. Außerhalb bebauter Ortslagen gilt dies nicht grundsätzlich, hier müssen Hunde gemäß § 2 Abs. 3 jedoch umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Grundsätzlich sind Hunde in sicherem Gewahrsam zu halten, d.h. so, dass sie nicht ohne menschliches Zutun das Grundstück verlassen können.

Bei Beachtung dieser Pflichten lassen sich Haftungsansprüche, eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen den Hundehalter oder gar die Einstufung des Hundes als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes Rheinland-Pfalz mit den daraus resultierenden Konsequenzen vermeiden.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Halter und Führer von Hunden gemäß § 2 Abs. 4 der GefAbwV dafür sorgen müssen, dass Straßen, öffentliche Anlagen und Gehflächen nicht verunreinigt werden. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer von Hunden verpflichtet. Es sollte jedoch ebenso dafür gesorgt werden, dass „das Geschäft“ nicht auf Privatflächen verrichtet wird und auch dort der Kot unverzüglich aufgenommen und entsorgt werden.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung können gem. § 5 GefAbwV mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Gefahrenabwehrverordnung finden Sie unter www.vgv-daun.de/Politik/Satzungen der Verbandsgemeinde Daun.

Um Beachtung dieses Hinweises wird gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun
– als örtliche Ordnungsbehörde –

ABSAGUNG Öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Die kommende Sitzung wird wegen dem Lockdown, der am Mittwoch 16.12.2020 in Kraft tritt, abgesagt.

Am Donnerstag 17.12.2020 findet um 17.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang im Bekanntmachungskasten.