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Bekanntmachungen

Bericht der Wandergruppe

Hallo Wanderfreunde!

Nach monatelanger Pause ist es jetzt endlich wieder so weit. Unter Auflage aller Sicherheitsbestimmungen macht sich unsere Wandergruppe wieder auf den Weg, um gemeinsam die schöne Natur rund um Sarmersbach und Nerdlen zu genießen.

Wir freuen uns über jeden Mitwanderer. Strecke und Tempo passen wir jeweils der Kondition der Teilnehmer an.  Die aktuellen Wandertermine findet ihr wie immer unter ,,Aktuelles“, Menu-Unterpunkt ,,Veranstaltungskalender“ auf unserer Homepage.

InsektenOase Vulkaneifel – Sarmersbach ist mit dabei

Die „InsektenOase Vulkaneifel“ ist ein landkreisweites Projekt, das von der Unteren Naturschutzbehörde und des Klimaschutzmanagements der Kreisverwaltung Vulkaneifel initiiert und geleitet wird und in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Vulkaneifel und dem NEZ Darscheid ausgeführt wird.

Das übergeordnete Ziel ist es innerörtlichen Lebensraum für unsere Insekten zu schaffen und vor allem so auf die Thematik aufmerksam zu machen. Denn jeder kann seinen Teil dazu beitragen! Die Aktion InsektenOase Vulkaneifel soll den Schulen und Ortsgemeinden des Landkreises Vulkaneifel die Möglichkeit geben, den „Lebensraum Blumenwiese“ zu erhalten und Blühflächen zu errichten. Bis dato haben sich über 35 Schulen und Ortsgemeinden zurückgemeldet und Flächen mit einer Gesamtgröße von über 3 Hektar zur Umwandlung angeboten.

Auch Sarmersbach beteiligt sich mit insgesamt vier Flächen an dieser Aktion. Zwei davon befinden sich innerorts. Die eine auf dem Grundstück gegenüber von Peter Hens und die andere beim Fitness Stüffje (insgesamt 200 m2). Darüber hinaus entstehen noch zwei weitere Blumenwiesen außerorts, eine am Ortsausgang Richtung Gefell und eine an der Panoramabank.

Weitere Infos zum Thema gibt’s auf der Webseite der Verbandsgemeinde: https://www.vulkaneifel.de/kreis-auf-schwung/klimaschutz/insektenoase.html

Neue Bank/Tisch Kombination

Und noch eine Bank an den Windrädern. Unser Gemeinderatsmitglied Joachim Bons hat in wochenlanger Kleinarbeit eine Bank/Tisch Kombination hergestellt, die seinesgleichen sucht. Es wurde ausschließlich Eiche und Douglasie aus dem heimischen Wald benutzt. Anschließend wurde das Material in der Holztrocknungsanlage der Familie Pauly getrocknet. Andreas Pauly sorgte mittels Teleskoplader für den Transport. Herzlichen Dank an alle Beteiligten.
Nach Frankfurt am Main verfügt Sarmersbach nun mit einer normalen Bank, einem Waldsofa, einer XXL PanoramaBank und einer Bank/ Tisch Kombination über die zweitgrößte Bankenmetropole Deutschlands.

‚Bundesnotbremse‘ im Landkreis Vulkaneifel aufgehoben

‚Bundesnotbremse‘ im Landkreis Vulkaneifel ist ab Donnerstag, 06. Mai 2021 aufgehoben. Landkreis unterschreitet an 5 Werktagen in Folge die Inzidenz von 100 – ab Donnerstag gelten die Regelungen der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz mit ersten Lockerungen

Für weitere Informationen bitte hier klicken

Öffnung Fitness Stüffje

Dorfgemeinschaft Sarmersbach e.V.
Strümpelsweg 2
54552 Sarmersbach

05.05.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

wir freuen uns Euch mitteilen zu können, dass wir das Fitness Stüffje ab Donnerstag, dem 06.05.2021 unter Wahrung der Verhaltensregeln, die im Konzept aus 2020 erläutert wurden, öffnen dürfen. Heute haben wir dazu die offizielle Bestätigung durch das Gesundheitsamt in Daun erhalten.

Diese Auflagen erfordern von allen Mitgliedern und somit auch Nutzern des Fitness Stüffje immense Selbstdisziplin und Selbstkontrolle. Wir bitten diese dringend einzuhalten. Dies dient dem eigenen Schutz und auch dem Schutz der Mitmenschen.

Um das Stüffje ab dem 06.05.2021 wieder nutzen zu können, muss sich jeder Nutzer in eine Besucherkontaktliste am Stüffje eintragen. Diese hängt ab dem 05.05.2021 für alle Mitglieder an der Eingangstür des Fitness Stüffje aus. Dabei gilt zu beachten, dass es fest eingeteilte Zeiträume für jeden Tag gibt. In jedem dieser Zeiträume dürfen maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten das Stüffje gleichzeitig nutzen. Vor der Nutzung ist das Konzept inkl. der Verhaltensregeln zu lesen, zu verstehen und dringend einzuhalten. Das Konzept, als auch die Verhaltensregeln hängen im Stüffje noch einmal für alle aus.

Wer Interesse an einer erneuten Einweisung bzw. Unterstützung durch den Trainer Philipp Groß hat, kann Ihn gerne persönlich kontaktieren und einen Termin mit ihm ausmachen. Ihr erreicht Philipp unter folgender Telefonnummer: 0170/2327649

Bei Rückfragen stehen wir euch gerne unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Anruf und WhatsApp: 0151/15748952
E-Mail: dgsarmersbach@web.de

Viele Grüße und bleibt alle gesund!

Der Vorstand „Dorfgemeinschaft Sarmersbach e.V.“

Bekanntmachung Haushaltssatzung

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sarmersbach für das Haushaltsjahr 2021 vom 23.04.2021
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 346.905 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 401.235 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf -54.330 EUR

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -12.465 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 227.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -226.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (1) auf 238.965 EUR

(1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 0 EUR
zusammen auf 0 EUR

§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 317 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag 352 v. H.

3. Hundesteuer
a) für den ersten Hund 36,00 EUR
b) für den zweiten Hund 48,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
d) für den ersten gefährlichen Hund 240,00 EUR
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480,00 EUR
f ) für jeden weiteren gefährlichen Hund 780,00 EUR

§ 6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2021 lt. Satzung festgesetzt.

§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2019) betrug 2.719.380,72 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2020) beträgt 2.649.220,72 € und zum 31.12.2021 = 2.594.890,72 €.

Sarmersbach, den 23.04.2021
gez. Treis
Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde
Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung – in Verbindung mit Schreiben vom 20.04.2021.

54550 Daun, den 20.04.2021
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 03.05.2021 bis 14.05.2021 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir für eine mögliche Einsichtnahme um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06592 939122 oder 939121.

Sarmersbach, den 23.04.2021
gez. Treis
Ortsbürgermeister

Veröffentlichung Pflichten Hundehalter

Hinweis zur Anleinpflicht für Hunde sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen

In letzter Zeit werden zunehmend Beschwerden über frei umherlaufende Hunde sowie über Verunreinigungen durch Hundekot vorgetragen.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwV) der Verbandsgemeinde Daun vom 20.12.2018 ist es verboten, Hunde innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) sowie in öffentlichen Anlagen (öffentlich zugänglichen Grün-, Erholungs- und Sportanlagen, Kinderspielplätze, Busbahnhöfe, Buswartehallen, Grillplätze) unangeleint zu führen oder frei umherlaufen zu lassen. Außerhalb bebauter Ortslagen gilt dies nicht grundsätzlich, hier müssen Hunde gemäß § 2 Abs. 3 jedoch umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Grundsätzlich sind Hunde in sicherem Gewahrsam zu halten, d.h. so, dass sie nicht ohne menschliches Zutun das Grundstück verlassen können.

Bei Beachtung dieser Pflichten lassen sich Haftungsansprüche, eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen den Hundehalter oder gar die Einstufung des Hundes als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes Rheinland-Pfalz mit den daraus resultierenden Konsequenzen vermeiden.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Halter und Führer von Hunden gemäß § 2 Abs. 4 der GefAbwV dafür sorgen müssen, dass Straßen, öffentliche Anlagen und Gehflächen nicht verunreinigt werden. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer von Hunden verpflichtet. Es sollte jedoch ebenso dafür gesorgt werden, dass „das Geschäft“ nicht auf Privatflächen verrichtet wird und auch dort der Kot unverzüglich aufgenommen und entsorgt werden.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung können gem. § 5 GefAbwV mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Gefahrenabwehrverordnung finden Sie unter www.vgv-daun.de/Politik/Satzungen der Verbandsgemeinde Daun.

Um Beachtung dieses Hinweises wird gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun
– als örtliche Ordnungsbehörde –

Fotogalerie Sarmersbach im Winter

Heute haben wir eine Fotogalerie unter dem Titel ‚Sarmersbach im Winter‘ veröffentlicht. Wir danken Ihnen allen herzlich für die vielen Beiträge und haben eine Auswahl zusammengestellt. Wir hoffen, dass die Besucher unserer Webseite die bezaubernden alten Winterbilder vom schönen Sarmersbach und der herrlichen Umgebung genießen werden. 

Ihr Webteam.