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Author: Webteam

Grundsteuererklärung RLP – Abgabefrist Ende 31. Oktober 2022 ->Januar 2023

Alle Eigentümer von Grundbesitz in Rheinland-Pfalz wurden zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Die Frist für die Einreichung endet bereits am 31. Oktober 2022. Zwar wurde wiederholt eine Verlängerung der Abgabefrist gefordert, doch es ist unklar, ob es tatsächlich zu einer Fristverlängerung kommen wird.

UPDATE 13.10.2022: Alle Eigentümer von Grundbesitz in Rheinland-Pfalz wurden zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Die Frist für die Einreichung sollte ursprünglich bereits am 31. Oktober 2022 enden. Heute jedoch haben die Finanzminister beschlossen, die Abgabefrist auf Ende Januar 2023 zu verlängern.

Lesen Sie mehr in unserem Beitrag von 15. Juni 2022:

1. https://www.sarmersbach.de/2022/06/15/grundsteuer-erklaerungsabgabe-ab-juli-2022-moeglich/

Die folgende Websites könnten behilflich sein:

2. https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/anleitungen-fuer-die-feststellungserklaerungen/

3. https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/faq-grundsteuer

Unsere Wander- und Radwege in der Daun-Kelberger Land App!

Die Region Daun und Kelberg erhält seit 01.02.2022 die ,,Daun-Kelberger Land App“ für iPhone- und Android-Nutzer, herausgegeben und betreut von der Gerolsteiner Kommunikationsagentur Konzept92 (www.konzept92.de). Man kann die App im Apple-Store oder Google Play Store für Android kostenlos herunterladen.

Sarmersbacher Veranstaltungen werden in der App veröffentlicht. Und ab heute (11.10.2022) sind unsere Wander- und Radwege in der App zu finden. 

Mehr Infos: https://www.sarmersbach.de/2022/02/01/die-daun-kelberger-land-app/

Dorf-und Feuerwehrfest 08. bis 09. Oktober 2022

Samstag:
20:00 Uhr Partyabend mit eifel-dj Marco. Einlass ab 19:00 Uhr,
Eintritt 3,00 €.

Sonntag:
10:00 Uhr: Frühschoppen
14:00 Uhr: Kaffee und Kuchen

Für das leibliche Wohl ist an allen Festtagen bestens gesorgt. Über Euer Kommen freut sich die Freiwillige Feuerwehr Sarmersbach. Das Fest findet im und um das Gemeindehaus Sarmersbach statt.

Es gilt die jeweils gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Wanderparkplätze in Sarmersbach

Möchten Sie die schönen Wander- und Radtouren rund um Sarmersbach genießen? Und kommen Sie mit dem Auto? Dann nutzen Sie gerne unsere kostenlosen Parkplätze. Es gibt neun Parkplätze am Gemeindehaus (Am Strümpelsweg 3) und einige Parkplätze am Ende des Gefeller Weg, unweit vom Gemeindehaus. Alle Parkflächen sind beschildert oder ausgezeichnet.

Aufhebung Fußweg durch Satzung Flur 10 Nr. 127/2

Öffentliche Bekanntmachung
Die Ortsgemeinde Sarmersbach beabsichtigt im Bereich „Strümpelsweg einen Fußweg durch Satzung aufzuheben. Es handelt sich um das Grundstück, Flur 10 Nr. 127/2. Der Ortsgemeinderat Sarmersbach hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen.

Aufgrund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öfentlich bekannt gemacht. Das betroffene Flurstück ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Bis einschließlich 12. August 2022 können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 314, abgegeben werden.

Sarmersbach, 23. Juni 2022
gez
Dieter Treis
(Ortsbürgermeister)

Grundsteuer: Erklärungsabgabe ab Juli 2022 möglich.

Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (sog. Feststellungserklärung) ist ab Juli 2022 mit den dafür vorgesehenen kostenlosen elektronischen Vordrucken (z.B. über www.elster.de – hier unter „Formulare & Leistungen) möglich.

Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Ob ein Härte-
fall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die erforderliche technische Ausstattung oder Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.

In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:

Ab Anfang Juli 2022 können die als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/ Vordrucke veröffentlichten Vordrucke zur „Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts“ ausgefüllt, ausgedruckt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden.

Alternativ dazu besteht ab Juli 2022 die Möglichkeit unter Angabe der entsprechenden Gründe, Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter zu erhalten. Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich ab Juli 2022 donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Hilfe bei der Erklärungsübermittlung durch nahe Angehörige
Familienangehörige dürfen sich bei der Abgabe der Feststellungserklärung gegenseitig unterstützen, also Kinder beispielsweise ihre Eltern. Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem eigenen ELSTER-Benutzerkonto auch Feststellungserklärungen für nahe Angehörige zu übermitteln.
Weitere Infos unter www.fin-rlp.de/grundsteuer

Liebe Leser*innen,

Wir sind sehr erfreut dass es für unsere kleine Bibliothek soviel Interesse gibt. Auch sind wir froh dass viele Leser*innen ihren Büchern noch ein zweites Leben geben! Aber wir haben eine kleine Bitte: wenn Sie Bücher schenken möchten, nehmen Sie dann zuerst Kontakt auf mit Hermann-Josef Schneider via 06592 / 2154 oder via hoermen06@web.de. Stellen Sie bitte Ihre Bücher NICHT im Paket vor die Tür des Gartenhauses. Vielen Dank im Voraus!