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Author: Dieter Treis

Einwohnerbeteiligung bei der Aufstellung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023

Einwohnerbeteiligung bei der Aufstellung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023 gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023 der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Daun
    Der Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023, liegt ab dem 28.11.2022 bis 09.12.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 122, aus. Wir bitten um vorherige Terminabsprache zur Einsichtnahme unter Telefon 06592 939-122 oder -121.
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
    Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, ab dieser Bekanntgabe, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan oder seinen Anlagen ihrer jeweiligen Ortsgemeinde für das Jahr 2023 einzureichen. Bei persönlicher Vorsprache bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 06592 939-122 oder -121. Die Vorschläge können aber auch schriftlich an die v. g. Adresse oder elektronisch an dietmar.kraemer@vgv.daun.de eingereicht werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun, 25.11.2022
gez. Thomas Scheppe
Bürgermeister

Bekanntmachung

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023 der Verbandsgemeinde Daun
    Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023, liegt ab dem 30.11.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 120/122, bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch den Verbandsgemeinderat am 16.12.2022 zur Einsichtnahme aus.
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
    Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Daun haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, ab dem 30.11.2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan oder seinen Anlagen für das Jahr 2023, schriftlich an die v.g. Adresse oder elektronisch an Th.Reissen@vgv.daun.de einzureichen.

Daun, 25.11.2022
gez. Thomas Scheppe
Bürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde 2022

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sarmersbach für das Haushaltsjahr 2022 vom 18.07.2022

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 335.820 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 390.475 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf -54.655 EUR

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  -8.925 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 231.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -231.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *) auf 239.925 EUR

*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 0 EUR
zusammen auf 0 EUR

§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§5
Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 317 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag 352 v. H.

3. Hundesteuer
a) für den ersten Hund 36,00 EUR
b) für den zweiten Hund 48,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
d) für den ersten gefährlichen Hund 240,00 EUR
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480,00 EUR
f ) für jeden weiteren gefährlichen Hund 780,00 EUR

§6
Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2022 lt. Satzung festgesetzt.

§7
Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2020) betrug 2.670.330,38 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2021) beträgt 2.616.000,38 € und zum 31.12.2022 = 2.561.345,38 €.

Sarmersbach, den 18.07.2022
gez. Treis
Ortsbürgermeister


Vermerk der Aufsichtsbehörde
Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung – in Verbindung mit Schreiben vom 06.07.2022.

54550 Daun, den 06.07.2022
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)


Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 01.08.2022 bis 11.08.2022 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Sarmersbach, den 18.07.2022
gez. Treis
Ortsbürgermeister

Bericht Dreck-Weg-Tag 16.07.2022

Am 16.7 von ca. 13 Uhr bis 16 Uhr haben sich 14 Personen in 3 Teams aufgeteilt und Müll auf verschiedenen Routen rund in und um Sarmersbach gesammelt. Einige kamen mit Traktor oder Quad und Anhänger. Gesammelt wurden 16 Autoreifen, 1 großer Traktorreifen, 1 Sessel, 1 Matratze und ca 5 Säcke Müll aller Art.
Im Anschluss wurde der „Dreck-Weg-Tag“ mit einem gemeinsamen Grillen gemütlich ausklingen gelassen.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Helfern.

Die Ortsgemeinde Sarmersbach