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Monat: Juni 2022

Aufhebung Fußweg durch Satzung Flur 10 Nr. 127/2

Öffentliche Bekanntmachung
Die Ortsgemeinde Sarmersbach beabsichtigt im Bereich „Strümpelsweg einen Fußweg durch Satzung aufzuheben. Es handelt sich um das Grundstück, Flur 10 Nr. 127/2. Der Ortsgemeinderat Sarmersbach hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen.

Aufgrund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öfentlich bekannt gemacht. Das betroffene Flurstück ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Bis einschließlich 12. August 2022 können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 314, abgegeben werden.

Sarmersbach, 23. Juni 2022
gez
Dieter Treis
(Ortsbürgermeister)

Grundsteuer: Erklärungsabgabe ab Juli 2022 möglich.

Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (sog. Feststellungserklärung) ist ab Juli 2022 mit den dafür vorgesehenen kostenlosen elektronischen Vordrucken (z.B. über www.elster.de – hier unter „Formulare & Leistungen) möglich.

Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Ob ein Härte-
fall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die erforderliche technische Ausstattung oder Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.

In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:

Ab Anfang Juli 2022 können die als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/ Vordrucke veröffentlichten Vordrucke zur „Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts“ ausgefüllt, ausgedruckt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden.

Alternativ dazu besteht ab Juli 2022 die Möglichkeit unter Angabe der entsprechenden Gründe, Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter zu erhalten. Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich ab Juli 2022 donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Hilfe bei der Erklärungsübermittlung durch nahe Angehörige
Familienangehörige dürfen sich bei der Abgabe der Feststellungserklärung gegenseitig unterstützen, also Kinder beispielsweise ihre Eltern. Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem eigenen ELSTER-Benutzerkonto auch Feststellungserklärungen für nahe Angehörige zu übermitteln.
Weitere Infos unter www.fin-rlp.de/grundsteuer

Liebe Leser*innen,

Wir sind sehr erfreut dass es für unsere kleine Bibliothek soviel Interesse gibt. Auch sind wir froh dass viele Leser*innen ihren Büchern noch ein zweites Leben geben! Aber wir haben eine kleine Bitte: wenn Sie Bücher schenken möchten, nehmen Sie dann zuerst Kontakt auf mit Hermann-Josef Schneider via 06592 / 2154 oder via hoermen06@web.de. Stellen Sie bitte Ihre Bücher NICHT im Paket vor die Tür des Gartenhauses. Vielen Dank im Voraus!