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Grundsteuererklärung RLP – Abgabefrist Ende 31. Oktober 2022 ->Januar 2023

Alle Eigentümer von Grundbesitz in Rheinland-Pfalz wurden zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Die Frist für die Einreichung endet bereits am 31. Oktober 2022. Zwar wurde wiederholt eine Verlängerung der Abgabefrist gefordert, doch es ist unklar, ob es tatsächlich zu einer Fristverlängerung kommen wird.

UPDATE 13.10.2022: Alle Eigentümer von Grundbesitz in Rheinland-Pfalz wurden zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Die Frist für die Einreichung sollte ursprünglich bereits am 31. Oktober 2022 enden. Heute jedoch haben die Finanzminister beschlossen, die Abgabefrist auf Ende Januar 2023 zu verlängern.

Lesen Sie mehr in unserem Beitrag von 15. Juni 2022:

1. https://www.sarmersbach.de/2022/06/15/grundsteuer-erklaerungsabgabe-ab-juli-2022-moeglich/

Die folgende Websites könnten behilflich sein:

2. https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/anleitungen-fuer-die-feststellungserklaerungen/

3. https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/faq-grundsteuer

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