Website-Icon Sarmersbach – ein kleines Eifeldorf stellt sich vor

Aufhebung Fußweg durch Satzung Flur 10 Nr. 127/2

Öffentliche Bekanntmachung
Die Ortsgemeinde Sarmersbach beabsichtigt im Bereich „Strümpelsweg einen Fußweg durch Satzung aufzuheben. Es handelt sich um das Grundstück, Flur 10 Nr. 127/2. Der Ortsgemeinderat Sarmersbach hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen.

Aufgrund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öfentlich bekannt gemacht. Das betroffene Flurstück ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Bis einschließlich 12. August 2022 können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 314, abgegeben werden.

Sarmersbach, 23. Juni 2022
gez
Dieter Treis
(Ortsbürgermeister)

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